26. April 2023

Anspruch auf Pflegeberatung

Sie Versorgen oder Unterstützen Ihre/n Angehörige/n, Bekannte/n oder Nachbarn/in in der Häuslichkeit? Er oder Sie hat einen Pflegegrad? Dann haben Sie, beziehungsweise Ihr/e zu Pflegende Anspruch auf eine Beratungspflege.

Vielleicht haben Sie als Pflegegeldempfänger/in von Ihrer Pflegekasse auch schon Post bekommen, in der Sie aufgefordert werden, eine Pflegeberatung nachzuweisen.

Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, zum Beispiel über unser  Kontaktformular oder telefonisch. Unser qualifiziertes Fachpersonal wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren. In diesem werden wir gemeinsam versuchen, Wege für eine optimale Versorgung für Sie als zu Pflegende und/oder Pflegender zu finden. Selbstverständlich können Sie sich dann auch vor Ort mit allen weiteren Fragen, zum Beispiel in Bezug auf Pflegehilfsmittel oder Rechtliches, an unsere Kollegen wenden.

Abhängig vom Pflegegrad erfolgt die Beratung in unterschiedlichen Intervallen.

Bei Pflegegrad 2 und 3 findet sie halbjährlich statt. Die Beratungszeiträume für diese Pflegegrade sind vom: 01.01 bis 30.06. und vom: 01.07. bis 31.12. Es spielt dabei keine Rolle ob Sie die Beratung gleich zu Beginn des Zeitraumes wahr nehmen oder erst zum Ende.

Bei den Pflegegraden 4 und 5 findet die Beratung quartalsweise statt. Die Beratungen müssen hier in den Zeiträumen 01.01. bis 31.03, 01.04.bis 30.06. sowie 01.07 bis 30.09 und 01.10.bis 31.12 statt finden.

Unsere Kollegin Katrin Gierke macht gerne mit Ihnen einen Termin für ein Beratungsgespräch aus und berät Sie vor Ort in Ihrer Häuslichkeit.

Besuchen Sie auch unsere Partner vom Warener Pflegedienst und dem Betreuten Wohnen Waren.